Neuer Beschluss für die Praxis des Canyoning auf Teneriffa
Der Inselrathat eine allgemeine Genehmigung für die Praxis des Canyoning in bestimmten Schluchteninnerhalb der Naturschutzgebiete Teneriffas erteilt.
Diese Maßnahme steht inÜbereinstimmung mit dem Dekret 111/2002, welches die Verwaltung und Erhaltung von Naturschutzgebieten den Inselräten überträgt. Das Hauptziel besteht darin die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und den Zugang zu dieser Aktivität in bestimmten Naturgebieten Teneriffas zu erleichtern.
Dank dieses Beschlusses kann das Canyoning auf zugänglichere und verantwortungsvollere Weise praktiziertwerden.
Bedingungen für die Erteilung einer allgemeinen Genehmigung
Diese Genehmigung ermöglicht es juristischenUnternehmen,Unternehmen für Aktivtourismus und sogar Privatpersonen Canyoning-Aktivitäten in bestimmten Schluchten durchführen zu können, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden:
So wird in dem Beschluss beispielsweise auf die Verpflichtung zur Einhaltung allgemeiner Maßnahmen zur Achtung und zum Schutz der Umwelt während dieser Aktivitäthingewiesen.Auβerdem gilt dies zur Vermeidung von Lärm, Hinterlassung von Abfall oder anderen Handlungen, die die Natur und das Wohlergehen der Umwelt beeinträchtigen könnten.
Bei Gruppen darf die Höchstzahl von 20 Teilnehmern nicht überschritten werden. Auch wenn es nicht mehr erforderlich ist, dass alle Mitglieder einen Ausweis des Bergsteigerverbandes besitzen müssen, muss der Veranstalter oder Bergführer seinen Akkreditierungsnachweis mit sich führen und eine schriftliche Zustimmung der Teilnehmer eingeholt haben.
Falls die Aktivität auf Privatgrundstücken stattfinden sollte, ist es wichtig zu beachten, dass diese Genehmigung die Veranstalter oder Teilnehmer nicht von der Klärung von Genehmigungsfragen mit den Grundbesitzern befreit.
Schluchten die von dieser Genehmigung betroffen sind
In dem Beschluss werden folgenden Kategorien für das Canyoning festgelegt:
- Schluchten für die keine Genehmigung erforderlich ist.
- Schluchten für die eine Genehmigung angefragt werden muss.
- Schluchten die für dieseAktivität nicht genehmigt sind.
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2024, vorbehaltlich einer Überprüfung oder Verlängerung, und wird im Amtsblatt der Provinz veröffentlicht.
Den vollständigen Inhalt können Sie unter folgendem Link einsehen.