Information und bewährte Praktiken in der Natur
Wandergebiete mit Vorabgenehmigung
Unsere geschützten Naturgebiete machen fast 50 % der Fläche Teneriffas aus. Zur Erhaltung ist der Zugang zu bestimmten Gebieten und Aktivitäten auf der Insel genehmigungspflichtig.
Wo und wann sind Genehmigungen zu beantragen?
Wanderungen
Folgende Erlaubnisse und Genehmigungen sind für Wege, die dem Wanderwegnetz Teneriffas angehören, erforderlich:
1.- Nationalpark Teide
Wanderweg PNT Telesforo Bravo
- Für alle Besucher ist eine Reservierung Pflicht.
Wanderwege PNT 07 Montaña Blanca - La Rambleta, PNT 09 Teide - Pico Viejo - Mirador de las Narices del Teide, PNT 23 Los Regatones Negros und PNT 28 Chafarí
Besuch mit obligatorischer Reservierung für alle Besuchergruppen mit einer gemeinsamen Genehmigung, die über das Profil des Wanderwegs PNT 07 abgewickelt wird.
Andere Wanderwege des Nationalparks Teide
- Freier Zugang ohne Reservierung für alle Besucher.
2.- BesonderesNaturschutzgebiet Barranco del Infierno
Wanderweg Barranco del Infierno
- Für alle Besucher ist eine Reservierung Pflicht.
3.- Landschaftspark Anaga
Wanderweb La Asomada - Cruz de Afur
- Zugang verboten für öffentliche oder private, natürliche oder juristische Einrichtungen, mit oder ohne Erwerbszweck, sowie für natürliche Personen mit Erwerbszweck.
- Besuch mit obligatorischer Reservierung für alle anderen Besucher, über die Seite des jeweiligen Wanderwegs.
Wanderweg El Pijaral (La Ensillada - Cabezo del Tejo - La Ensillada)
- Zugang verboten für öffentliche oder private, natürliche oder juristische Einrichtungen, mit oder ohne Erwerbszweck, sowie für natürliche Personen mit Erwerbszweck.
- Besuch mit obligatorischer Reservierung für alle anderen Besucher, über die Seite des jeweiligen Wanderwegs.
Andere Wanderwege innerhalb des Landschaftsparks Anaga
- Freier Zugang ohne Reservierung für alle Besucher.
4.- Naturpark Corona Forestal
Wanderwege innerhalb des Naturparks Corona Forestal
- [VORÜBERGEHENDE MASSNAHME] Freier Zugang ohne Genehmigung oder Reservierung für öffentliche oder private, natürliche oder juristische Einrichtungen, sowohl ohne Erwerbszweck (Stadtverwaltungen, Bildungszentren, Verbände, Vereine usw.) als auch mit Erwerbszweck (Unternehmen für Aktivtourismus), bis zum 31. Dezember 2024, wie in folgendem Beschluss festgelegt.
- Freier Zugang ohne Reservierung für alle anderen Besucher.
- E-Mail für Anfragen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
5.- Landschaftspark Teno
Wanderwege innerhalb des Landschaftspark Teno
- [VORÜBERGEHENDE MASSNAHME] Freier Zugang ohne Genehmigung oder Reservierung für öffentliche oder private, natürliche oder juristische Einrichtungen, sowohl ohne Erwerbszweck (Stadtverwaltungen, Bildungszentren, Verbände, Vereine usw.) als auch mit Erwerbszweck (Unternehmen für Aktivtourismus), bis zum 31. Dezember 2024, wie in folgendem Beschluss festgelegt.
- Freier Zugang ohne Reservierung für alle anderen Besucher.
- E-Mail für Anfragen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
6.- Integrales Naturreservat Chinyero
Wanderwege innerhalb des Integralen Naturreservats Chinyero
- [VORÜBERGEHENDE MASSNAHME] Freier Zugang ohne Genehmigung oder Reservierung für öffentliche oder private, natürliche oder juristische Einrichtungen, sowohl ohne Erwerbszweck (Stadtverwaltungen, Bildungszentren, Verbände, Vereine usw.) als auch mit Erwerbszweck (Unternehmen für Aktivtourismus), bis zum 31. Dezember 2024, wie in folgendem Beschluss festgelegt.
- Freier Zugang ohne Reservierung für alle anderen Besucher.
- E-Mail für Anfragen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
7.- Landschaftsschutzgebiet Las Lagunetas
Wanderwege innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Las Lagunetas
- [VORÜBERGEHENDE MASSNAHME] Freier Zugang ohne Genehmigung oder Reservierung für öffentliche oder private, natürliche oder juristische Einrichtungen, sowohl ohne Erwerbszweck (Stadtverwaltungen, Bildungszentren, Verbände, Vereine usw.) als auch mit Erwerbszweck (Unternehmen für Aktivtourismus), bis zum 31. Dezember 2024, wie in folgendem Beschluss festgelegt.
- Freier Zugang ohne Reservierung für alle anderen Besucher.
- E-Mail für Anfragen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
8.- Landschaftsschutzgebiet Ifonche
Wanderwege innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Ifonche
- [VORÜBERGEHENDE MASSNAHME] Freier Zugang ohne Genehmigung oder Reservierung für öffentliche oder private, natürliche oder juristische Einrichtungen, sowohl ohne Erwerbszweck (Stadtverwaltungen, Bildungszentren, Verbände, Vereine usw.) als auch mit Erwerbszweck (Unternehmen für Aktivtourismus), bis zum 31. Dezember 2024, wie in folgendem Beschluss festgelegt.
- Freier Zugang ohne Reservierung für alle anderen Besucher.
- E-Mail für Anfragen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
9.- Landschaftsschutzgebiet La Culata
Wanderwege innerhalb des Landschaftsschutzgebietes La Culata
- Freier Zugang ohne Reservierung für alle Besucher.
10.- Geschützter Landschaftsbereich Rambla de Castro
Rambla de Castro Wanderweg
- Reservierungspflichtig für öffentliche oder private Einrichtungen, mit oder ohne Gewinnabsicht, gemäß der Resolution vom 19. Januar 2024. Reservierungen erfolgen über die Seite des jeweiligen Wanderwegs nach Validierung als Unternehmen oder Einrichtung.
- Freier Zugang ohne Reservierung für Einzelpersonen.
Kraftfahrzeuge
Es existieren Waldwege die zur Freizeitnutzung mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Das Befahren des Waldwegnetzes ist innerhalb der Naturschutzgebiete geregelt und auf 150 Genehmigungen pro Tag begrenzt.
Folgende Fahrzeuge sind mit vorheriger Genehmigung zugelassen:
- Trial-, Enduro- und Cross-Country Motorräder
- Quads, ATVs und Vierradfahrzeuge mit Lenkersteuerung
- Geländefahrzeuge mit Reifen die eine Profiltiefe von 10 bis 15 mm besitzen
Zelten
Zelten in Naturschutzgebieten
Es gibt 15 Zeltcampingplätze und 6 Wohnmobilstellplätze, die vom Cabildo für Übernachtungen in den geschützten Naturgebieten Teneriffas ausgewiesen sind.
Es handelt sich um ausgeschilderte Bereiche auf denen Sie sich maximal 7 Tage hintereinander aufhalten dürfen, entweder in einem Zelt oder in einigen Fällen in einem Wohnwagen, Wohnmobil oder umgebauten Fahrzeug.
Die Nutzung dieses Campingnetzes ist kostenlos und erfordert eine Antragstellung, die maximal 21 Tage im Voraus über die Seite des jeweiligen Campingplatzes erfolgen kann.
Können Sie sich über die Dienstleistungen und Details der einzelnen Campingplätze informieren:
- Campingplatz Fuente del Llano für Zelte
- Campingplatz Las Calderetas für Zelte
- Campingplatz El Contador für Zelte
- Campingplatz Chío für Zelte
- Campingplatz Las Hayas für Zelte
- Campingplatz La Tahona für Zelte
- Campingplatz Ramón Caminero für Zelte
- Campingplatz Las Raíces für Zelte
- Campingplatz El Lagar für Zelte
- Campingplatz Arenas Negras für Zelte
- Campingplatz Barranco Fuente Pedro für Zelte
- Campingplatz San José de Los Llanos für Zelte
- Campingplatz Los Pedregales für Zelte
- Campingplatz Las Lajas für Zelte
- Campingplatz La Caldera für Zelte
- Campingplatz Las Raíces für Wohnwagen
- Campingplatz Las Lajas für Wohnwagen
- Campingplatz La Caldera für Wohnwagen
- Campingplatz El Lagar für Wohnwagen
- Campingplatz Chío für Wohnwagen
- Campingplatz Arenas Negras für Wohnwagen
Auf der interaktiven Karte können Sie den nächstgelegenen Campingplatz finden.
Zelten im Nationalpark Teide
Im Nationalpark Teide können Sie ab einer Höhe von 2.500 Metern innerhalb der 4 empfohlenen Zonenbiwakieren, sofern Sie die Parkverwaltung im Voraus informiert haben.
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen um im Freien zu biwakieren.
Zelten auf privaten Grundstücken undwährend einer Wanderung
Zelten auf privaten Grundstücken oder an freien Stellen während einer Wanderung ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
Sie können die Genehmigung über diesen Link beantragen.
Freizeitbereiche
Auf Teneriffa gibt es 20 Freizeitbereiche die vom Cabildo (Inselrat) verwaltet werden.
Die Nutzung ist von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, für Bildungs-/Umweltaktivitäten oder für Freizeitzwecke für organisierte Gruppen (Einrichtungen, Vereine, Schulen, Unternehmen, etc.) kostenlos, wobei eine vorherige Genehmigung maximal 90 Tage im Voraus beantragt werden muss.
Für Aktivitäten die einen anderen Zweck erfüllen (z.B. kulturelle, künstlerische, sportliche, religiöse oder politische Veranstaltungen) oder die an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden, ist es notwendig die Reservierung über das Register desCabildo de Tenerife (Inselrat) vorzunehmen, entweder persönlich oder online.
Können Sie sich über die Dienstleistungen und Details der einzelnen Freizeitbereicheinformieren:
- Freizeitbereich Chanajiga
- Freizeitbereich El Contador
- Frezeitbereich Hoya de Abade
- Frezeitbereich La Tahona
- Freizeitbereich Ramón Caminero
- Freizeitbereich Las Hayas
- Freizeitbereich La Quebrada
- Freizeitbereich Llano de los Viejos
- Freizeitbereich Los Pedregales
- Freizeitbereich El Lagar
- Freizeitbereich Lomo La Jara
- Freizeitbereich Laguneta Chica
- Freizeitbereich Los Frailes
- Freizeitbereich Arenas Negras
- Freizeitbereich Las Lajas
- FreizeitbereichLa Caldera
- Freizeitbereich Las Raíces
- Freizeitbereich San José de los Llanos
- Freizeitbereich Las Calderetas
- Freizeitbereich Chío
Auf der interaktiven Kartekönnen Sie den nächstgelegenen Freizeitbereich finden.